§ 33. Die Entdeckung des Göttlichen und das schlechthin Unteilhaftige

Dass sämtliche Versuche scheiterten, die Existenz Gottes zu beweisen, liegt daran, dass das Göttliche sich gerade in seiner Unbeweisbarkeit kundtut, dem Ab- und Aufgrund von Geist und Welt als den Bedingungen der zweifachen Bewegung des Dialektischen. Der Sinn dieser Bewegung ist in der Entdeckung des Göttlichen zu finden. Die Entdeckung ist jene Form, vermöge welcher wir des Göttlichen teilhaftig werden. Denn das Dialektische bewegt sich in diese Gründe hinein und zugleich widersteht sie ihrem Sog, sie deckt und entdeckt das Göttliche, um einer Blendung zu entgehen, dem Sturz in die grundlosen Gründe, bei welchem uns, angesichts eines schlechthin Unteilhaftigen, dem wir bloß noch mit einem Schweigen begegnen können, der Schrecken befällt. Die höchste Konkretion dieses schlechthin Unteilhaftigen, der das Ende des Dialektischen und damit das Ende des Lebens als einer Vermittlung von Geist und Welt bedeutet, ist der Tod.

§ 35. Das Spiel der Philosophie

Dadurch wird die Unmöglichkeit einer Erkenntnis schlechthin zur Bedingung der Möglichkeit von Erkenntnis. Denn Erkenntnis als dasjenige, wonach die Philosophie strebt, ist immer Erkenntnis einer Eigengesetzlichkeit des Geistes oder einer Eigengesetzlichkeit der Welt, aber diese gehen in die Eigengesetzlichkeit des Lebens als einer Vermittlung von Geist und Welt ein, die als solche an ein schlechthin Unteilhaftiges grenzt. Die Philosophie hat mit dem Spiel gemein, dass sie nach Regeln spielt, die sie selbst formuliert. Etwas Wahres zu sagen, würde bedeuten, dass man nach den richtigen Regeln spielte, wobei solches sich darin kundtäte, dass die Regeln auf wundersame Weise mit den Gesetzen sich im Einklang zeigen. Wahrheit kann als ein solches Geschehen begreiflich werden.

§ 36. Das Gesetztsein des Gesetzes

In den Gesetzen tritt etwas hervor, aber auch dieses ist letzten Endes ein Gesetztes. Im Gesetztsein des Gesetzes zeigt sich seine ihm eigene Grundlosigkeit: dass alles durch diese Gesetze begründet ist, diese Gesetze aber durch nichts. So gesehen, tritt im Gesetztsein des Gesetzes das Göttliche ebenso hervor wie in dem schlechthin Unteilhaftigen, und zwar in Gestalt eines Willkürlichen, aus welchem heraus das Leben als etwas Geschaffenes, mithin Künstliches und Besonderes begreiflich wird.

§ 37. Das Leben als allumgreifendes Medium, die technischen Medien als Binnenmedien

Über das Leben als Medium kann zunächst Folgendes gesagt werden. Erstens, dass es eine Verhältnisform ist, aber nicht irgendeine, sondern jene, die allen übrigen Verhältnisformen zugrunde liegt, jene von Subjekt und Objekt, und zweitens, dass ihm die zweifache Bewegung des Dialektischen zugrunde liegt. Im Leben als dem allumgreifenden Medium gründet somit das Wesen des Medialen selbst als dasjenige, was allen technischen Medien erst die Möglichkeit verschafft, Medien zu sein: die Verhältnisform und die zweifache Bewegung des Dialektischen. Wie bereits angedeutet (§ 21), liegt die Bedeutung einer Wende zum Leben darin, alles, was innerhalb des Lebens erscheint, auf solches selbst, auf seine allgemeine Form hin als dem solcher Erscheinung Zugrundeliegenden zu untersuchen. Die vorangehenden Betrachtungen leisten genau dieses, denn sie geben eine Antwort auf die Frage, inwiefern das Leben die Grundlage für ein Begreifen dessen hergibt, was technische Medien als Medien sind.