§ 98. Bestimmungsmacht, Bestimmungskraft, Bestimmungsvollzug

Solches manifestiert sich in concreto in der ersten und letzten Frage, die sich der Zehnten Kunstform stellt: Welche Handlungen ermöglicht sie, welche Handlungen ermöglicht sie nicht? Anders formuliert: Wie viel Bestimmungsmacht erhält der Rezipient, wie viel Bestimmungsmacht erhält das Kunstwerk? Wir haben es folglich mit der Teilhabe zweier Bestimmungskräfte an einem Bestimmungsvollzug zu tun. Das Bestimmungsparadox erscheint in concreto als etwas, das eine Aufteilung der Bestimmungsmacht nicht bloß notwendig, sondern auch schwierig macht, weshalb eine solche Aufteilung, wenn sie glückt, zu den bedeutendsten Leistungen des Kunstwerks gezählt werden kann.