§ 68. Das Leben als die Gesamtheit all dessen, was getan, gefühlt und gedacht werden kann

Obgleich das Leben, wie jede andere Verhältnisform auch, einen Charakter besitzt, so liefert sie doch die Grundlage für den Charakter jeder anderen Verhältnisform innerhalb seiner selbst. Sie ist die umfassende Verhältnisform, von der jede übrige bloß ein Fragment zu realisieren vermag. Das Leben wird folglich als die Gesamtheit überhaupt all dessen vorgestellt, was getan, gefühlt und gedacht werden kann.