§ 66. Allgemeine und besondere Form des Lebens. Alle Verhältnisformen sind eine Form des Lebens

Alle Verhältnisformen sind eine Form des Lebens. Gleichwohl sind auch jene Verhältnisformen, die sich von der allgemeinen Form des Lebens abheben und einer besonderen Form des Lebens zustreben, wie alle Verhältnisformen, letztlich Formen des Lebens, und zwar deshalb, weil die allgemeine Form des Lebens als das Fundament aller übrigen besonderen Formen in solchen lebendig bleibt und in sie hineinwirkt. Vernehmen wir Musik und gehen eine Verhältnisform zu dieser ein, so abstrahieren wir lediglich von der allgemeinen Form des Lebens, wir treten nicht aus ihr heraus.