§ 52. Die Vorherrschaft des Paradigmas des Geistigen

Wenn die Entdeckung ihre Bestimmung darin findet, den Möglichkeitsraum der Verhältnisformen, den Geist und Welt eröffnen, zu durchmessen, so bedeutet dies, dass jede der drei Verhältnisqualitäten mit gleichem Recht Geltung darauf beanspruchen darf, das Leben begreiflich zu machen. Aber hier tritt ein Problem begrifflicher Natur zu Tage. Denn spricht man davon, dass das Leben begreiflich wird oder davon, dass das Sinnliche und das Wirkliche eine eigene Form von Erkenntnis sei, so zeigt sich, dass solcher Redeweise eine Voreingenommenheit zugrunde liegt, die in dem Paradigma gründet, dass das Geistige einen Vorrang gegenüber dem Wirklichen und Sinnlichen habe. Das Geistige wird unrechtmäßig zum alleinigen Maßstab, zum tertium comparationis aller Verhältnisqualitäten, wenn man sagt, dass das Sinnliche und das Wirkliche eine eigene Form von Erkenntnis seien und das Leben auch durch das Wirkliche und Sinnliche begreiflich werde. Eine radikale Erscheinungsform dieses Paradigmas würde in der Vorstellung zu finden sein, dass alles begreiflich, d.h. in Gestalt von Begriffen und Urteilen, eine rechte Form erhalten müsse und dass alles, was sich gegen eine solche Unterordnung sträubt, noch nicht zu der Klarheit gelangt wäre, für welche die Verwendung von Begriffen und Urteilen in Betracht kommt.