§ 146. Ein Körper, zwei Seelen

Anders als beim Bestimmungsvollzug des Kunstwerks haben am Bestimmungsvollzug des Computerspiels Bestimmungskräfte mit zuweilen entgegengesetzten Bestimmungszwecken teil: Als berge der Körper des Bestimmungsvollzugs zwei Seelen, die dessen Einheit infrage stellen, bestimmt die eine Bestimmungskraft, damit aus der Bestimmung Lust entstehe, bestimmt die andere Bestimmungskraft, damit aus der Bestimmung Form entstehe. Diesem Widerspruch hat man dadurch beizukommen versucht, dass man die Bestimmungsmacht des Rezipienten eingeschränkt hat. Aber selbst dann ist selbiger in der Lage, die vom Künstler intendierte Form des Bestimmungsvollzugs zu sabotieren.