§ 112. Gesetzmäßigkeiten des Bestimmungsparadoxes

Das Bestimmungsparadox beschreibt etwas, das dichotomischer Natur ist. Wurde ein Gegenstand durch eine Bestimmungskraft bestimmt, so ist er hierdurch gleichsam besetzt und die andere Bestimmungskraft vermag ihn nur dadurch neu zu bestimmen, dass sie diese Bestimmung aufhebt. Hieraus ließen sich folgende, eng zusammenhängende Gesetzmäßigkeiten ableiten. Erstens gewinnt eine Bestimmungskraft an Bestimmungsmacht, so büßt die andere selbige ein. Zweitens, je größer der Einfluss einer Bestimmungskraft, desto kleiner wird der Einfluss der anderen. Drittens befindet sich die Bestimmungsmacht der Bestimmungskräfte im Gleichgewicht, so sind die Bestimmungskräfte jeweils im Besitz der halben Bestimmungsmacht, hat sich eine Bestimmungskraft durchgesetzt, so ist diese im Besitz der vollen Bestimmungsmacht.