§ 61. Zur Charakterisierung des technischen Mediums als einer unverwechselbaren Art von Verhältnisform

Weitere Kriterien sind der Ursprung, ob der Gegenstand, der der Verhältnisform zugrunde liegt, natürlichen oder künstlichen Ursprungs ist, dann die Gestalt und der Umfang der Verhältnisform selbst, ob die Verhältnisform ein abstraktes oder konkretes, ein allgemeines oder besonderes Gepräge aufweist. Das technische Medium zeichnet sich dadurch aus, dass der ihm zugrundeliegende Gegenstand künstlichen Ursprungs ist und dass seine Verhältnisform den Wandel vom Besonderen zum Allgemeinen, von der Abstraktion zur Konkretion markiert, die in der Reproduktion des Welthaften mündet und damit in der Nachahmung der allgemeinen Form des Lebens. Mit Hilfe dieser Kriterien sollte man jeden Begriff des Mediums, sei er enger oder weiter gefasst, klassifizieren können. Von Bedeutung ist, dass sich alle Medienbegriffe auf den allgemeinsten Medienbegriff, denjenigen der Verhältnisform, zurückführen lassen. Die Verhältnisform ist der Oberbegriff und bildet die Grundlage für alle weiteren, enger gefassten Medienbegriffe.