§ 132. Der zweite und ästhetische Teil eines Entwurfs der Zehnten Kunstform und die ihm zugrundeliegende Methode. Das Handeln und Erleben als die genuine Form von Erfahrung, welche die Zehnte Kunstform ermöglicht

Während die Aufgabe des ersten Teils darin besteht, die Form der Zehnten Kunstform in abstracto zu bestimmen und diese Bestimmung zu begründen, besteht die Aufgabe des zweiten Teils darin, diese Form in concreto zu denken. Somit gewinnt jene Form erst vermöge des zweiten Teils Gestalt. Worin der zweite Teil eines Entwurfs der Zehnten Kunstform gipfelt, ist eine Ästhetik, eine Ästhetik der allgemeinen Form des Lebens. Diese orientiert sich in der Herangehensweise an ihren Gegenstand an der klassischen Definitionsregel genus proximum et differentia specifica, wonach die Beschaffenheit eines Seienden am besten dadurch begreiflich wird, dass man seine nächstliegende Gattung einerseits, seine ihm eigene Art andererseits beschreibt. Die Ästhetik arbeitet folglich die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der Zehnten Kunstform und den traditionellen Kunstformen heraus, aber zunächst einmal durch Beschreibung und weniger durch Begriffe. Die These wird lauten, dass das Genuine einer Ästhetik der allgemeinen Form des Lebens im Handeln und Erleben besteht, den Dimensionen des Wirklichen und Sinnlichen entsprechend, die im Welthaften gründen.