§ 118. Die Materialisation des Geistes als dasjenige, worin das der Zehnten Kunstform eigene Wechselspiel von Gabe und Empfängnis zu sich findet

Erstreckte sich die Bestimmungsmacht des Rezipienten bisher vornehmlich auf das Reich des Geistigen und Sinnlichen, innerhalb dessen sich sein schöpferischer Geist frei entfalten konnte, so beansprucht er dasselbe nun für das Reich des Wirklichen, das sich ihm mit der Zehnten Kunstform eröffnet. Dass er dasselbe für das Reich des Wirklichen beansprucht, bedeutet, dass sein Geist sich nun innerhalb jenes Reichs entfalten möchte. Das Mittel dieser Entfaltung ist die Handlung und der Ausdruck dieser neugewonnenen Freiheit, dass sein Geist sich in die Welt hinausträgt, sich in der Welt abdrückt, der er handelnd Gestalt gibt. Man könnte auch von einer Materialisation des Geistes sprechen, worin das der Zehnten Kunstform eigene Wechselspiel von Gabe und Empfängnis zuallererst zu sich findet, worin die Grundlage jener Formel zu suchen ist, vermöge welcher die Verhältnisform zu ihrer Bestimmung gelangt.