Es versteht sich von selbst, dass der Geist auch innerhalb einer solchen Welt nicht vollkommen frei ist, denn seine Bestimmungsmacht endet an den Gesetzen der Welt als jenen Bestimmungen des Demiurgen, die gleichsam hinter der Welt zurückgetreten sind. So zeigt sich, dass der Begriff der Bestimmungsmacht oder derjenige der Freiheit auf einer Dialektik, der Dialektik von Bestimmtheit und Unbestimmtheit, fußt. Denn Freiheit entfaltet sich wie alles andere innerhalb eines dialektisch organisierten Raums, der die Form eines Dazwischen annimmt und deshalb von nichts einen Begriff hat, das schlechthin gegeben wäre. Freiheit setzt voraus, dass man an einem Bestimmungsvollzug teilhat, das durch ein anderes, die Welt und seine Gesetze, mitbestimmt wird. Ist die Welt im Begriff, die Bestimmungsmacht an sich zu reißen, so grenzt der Bestimmungsvollzug für uns an die Bestimmtheit, die Freiheit verringert sich bis zu dem Punkt, an dem sie sich ganz aufzulösen beginnt. Was uns infolgedessen befällt, ist Furcht, denn die Furcht ist das, was erscheint, wenn wir vollkommen durch die Welt bestimmt zu sein scheinen, so dass wir in der Welt gleichsam untergehen und aufhören zu existieren. Sind wir im Begriff, die Bestimmungsmacht an uns zu reißen, so grenzt der Bestimmungsvollzug für uns an die Unbestimmtheit, die Freiheit vergrößert sich bis zu dem Punkt, an dem sie sich ganz aufzulösen beginnt. Was uns infolgedessen befällt, ist Angst, denn die Angst ist das, was erscheint, wenn die Welt vollkommen durch uns bestimmt zu sein scheint, so dass die Welt gleichsam in uns untergeht und aufhört zu existieren. In beiden Fällen geraten wir an eine Grenze, in beiden Fällen werden wir eines uns schlechthin Unteilhaftigen gewahr, weshalb Furcht und Angst Erscheinungsformen des Schreckens sind.