§ 44. Wodurch sich der Umfang einer Verhältnisform definiert

Das Kriterium der Quantität betrifft den Ort, welchen die Verhältnisform zwischen dem Allgemeinen und Besonderen einnimmt, und bestimmt deren Umfang, indem sie diesen Ort zunächst für die drei Verhältnisqualitäten der Verhältnisform bestimmt. Das Allgemeine und Besondere bezeichnen zwei Pole, zwischen denen sich der Grad an Verhältnispotenzialität bestimmt, über welche die Verhältnisqualitäten im Einzelnen und die Verhältnisform im Ganzen verfügt. Setzen wir uns zu einem Stillleben, das einen Korb von Früchten zeigt, ins Verhältnis, so wird solche Verhältnisform, sofern wir bloß betrachten, durch die Verhältnisqualität des Sinnlichen dominiert, deren Umfang sich im Sehen erschöpft. Setzen wir uns hingegen zu einem sich vor uns befindenden realen Korb von Früchten ins Verhältnis, so besteht der Umfang der sinnlichen Verhältnisqualität dieser Verhältnisform nicht bloß im Sehen, sondern der Möglichkeit nach ebenso im Riechen oder Tasten. Die Verhältnisqualität des Sinnlichen hat an Umfang zugenommen, sie ist allgemeiner geworden, und zwar insofern, als in ihr ein Stück mehr jener Möglichkeit zu Tage tritt, welche dieser Verhältnisqualität innewohnt. Deshalb auch die Redeweise von der Verhältnispotenzialität oder dem Umfang, welchen die Verhältnisform im Ganzen aufweist.